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81 O 8/23•Landgericht Köln, 2023-05-12, 81 O 8/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-12
Aktenzeichen: 81 O 8/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0512.81O8.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
a. einen Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
und/oder
b. den Namen und die Anschrift des Garantiegebers,und/oder
c. das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie,
und/oder
d. die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und und/oder
e. die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes enthält:
"Bilddarstellung wurde entfernt"
„Bilddarstellung wurde entfernt“
und/oder
"13 Bilddarstellungen wurde entfernt"
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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