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3 O 135/21•Landgericht Köln, 2023-12-22, 3 O 135/21
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 3 O 135/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1222.3O135.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 201.338,75 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von190.017,98 € seit dem 18.05.2019, aus einem weiteren Betrag von 4.814,74 € seit dem 26.07.2021 und aus einem weiteren Betrag von 6.506,03 € seit dem 15.03.2023.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den weiteren entstandenen und noch entstehenden materiellen Schaden im Zusammenhang mit seiner fehlerhaft geleiteten Geburt vorbehaltlich der Ansprüche Dritter zu ersetzen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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