The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
110 Qs 8/24•Landgericht Köln, 2024-01-24, 110 Qs 8/24
Entscheidungsdatum: 2024-01-24
Aktenzeichen: 110 Qs 8/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0124.110QS8.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde vom 23.11.2023 werden zugunsten des früheren Angeklagten weitere 12,00 EUR festgesetzt, die ihm aus der Landeskasse als notwendige Auslagen zu erstatten sind.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der frühere Angeklagte; von einer Ermäßigung der Beschwerdegebühr sowie der Auferlegung der notwendigen Auslagen des früheren Angeklagten im Beschwerdeverfahren wird im Hinblick auf den geringfügigen Erfolg der sofortigen Beschwerde abgesehen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.