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32 O 77/22•Landgericht Köln, 2024-04-08, 32 O 77/22
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 32 O 77/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0408.32O77.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Die Beklagte zu 1) und 3) werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 2.135,60 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 91,8% und die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner zu 8,2%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) trägt die Klägerin zu 87,6%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin zu 100%. Im Übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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