Landgericht Kleve, 2002-05-29, 2 O 323/01

2 O 323/01Cantonal CourtMay 29, 2002

Regest

Wandlungsklage hinsichtlich eines gekauften Blindenhundes erfolgreich, weil Täuschung über die Richtigtkeit des mitgelieferten Geburtsnachweises (als zugesichterte Eigenschaft des Hundes)

Full text

Landgericht Kleve — 2 O 323/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-29

Aktenzeichen: 2 O 323/01

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2002:0529.2O323.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 90 BGB, § 459 Abs. 2 BGB a.F.

Leitsätze

Wandlungsklage hinsichtlich eines gekauften Blindenhundes erfolgreich, weil Täuschung über die Richtigtkeit des mitgelieferten Geburtsnachweises (als zugesichterte Eigenschaft des Hundes)

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.306,20 EUR - in Buchstaben: vierzehntausenddrei-hun-dert-undsechs 20/100 Euro - (27.980,50 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 20.09.2001 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des von der Beklagten unter dem Namen "X" und dem Wurftag 11.02.1997 gelieferten Labrador/ Retriever. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von

18.500,-- Euro.

Sicherheit kann auch durch die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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