1 O 580/03•Landgericht Kleve, 2004-04-16, 1 O 580/03
Full text
Landgericht Kleve — 1 O 580/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-16
Aktenzeichen: 1 O 580/03
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0416.1O580.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06. September 2003 Y um Y gegen Übereignung und Übergabe eines Heizungs-Systembausatzes zur Selbstmontage, bestehend aus einem Movi 2050, Best.-Nr. ####2; einem Zentral/Brauchwasserspeicher Typ Vario Plus 750 Ltr., Best.-Nr. ####7; einem Armaturenblock HK Doppel FBH, Best.-Nr. ####8; einem Solar-Steigestrang in Kupfer (ohne Isolierung), Best.-Nr. ####3 und einem Isolierschlauch für Solarsteigestrang, Best.-Nr. ####4, zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit der Abnahme des im Zahlungsantrag zu Ziff. 1. bezeichneten Systembausatzes in Annahmeverzug ist.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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