140 Ks 4/04 LG•Landgericht Kleve, 2004-12-13, 140 Ks 4/04 LG
Full text
Landgericht Kleve — 140 Ks 4/04 LG — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-13
Aktenzeichen: 140 Ks 4/04 LG
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:1213.140KS4.04LG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Normen: STGB § 211,212 Abs. 1, Abs. 2
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von
5 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte wird ferner verurteilt, an die Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,00 € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 21. Oktober 2004 zu zahlen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Adhäsionsverfahrens, die außer-gerichtlichen Kosten der Nebenklägerin und ihre notwendigen Ausla-gen im Strafverfahren zu tragen.
Hinsichtlich der Entscheidungen im Adhäsionsverfahren ist das Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
§§ 212, 22, 23, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 52 StGB
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