8 O 120/04•Landgericht Kleve, 2005-03-04, 8 O 120/04
Full text
Landgericht Kleve — 8 O 120/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-04
Aktenzeichen: 8 O 120/04
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2005:0304.8O120.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungs-
geldes bis zu 250.000,00 Eur, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes E-Mails mit wer-
bendem Inhalt über das Internet zu versenden und/oder versenden zu las-
sen; es sei denn, dass der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich er-
klärt hat und/oder besondere Umstände, wie insbesondere bereits bestehen-
de Geschäftsbeziehung, vorliegen, aufgrund derer sein Einverständnis zu ver-
muten ist,2. an den Kläger 277,00 € (in Worten: Zweihundert 00/100 Euro) nebst Zinsen
in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 19. August 2004 zu zah-
len.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung in vorgenannter Höhe Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.