5 S 50/12•Landgericht Kleve, 2012-07-20, 5 S 50/12
Full text
Landgericht Kleve — 5 S 50/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-20
Aktenzeichen: 5 S 50/12
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2012:0720.5S50.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts
vom 27.03.2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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