2 O 27/14•Landgericht Kleve, 2015-02-18, 2 O 27/14
Full text
Landgericht Kleve — 2 O 27/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-18
Aktenzeichen: 2 O 27/14
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2015:0218.2O27.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
er Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Fotografien, die den L zeigen, zu verbreiten, wenn dies wie mit Versenden der E-Mail vom 09.01.2009 (Anlage K1) und/oder E-Mail vom 13.01.2009 (Anlage K2) gegenüber folgenden Institutionen/Personen geschieht:
(1) EU-Petitionsausschuss,
(2) Europäisches Parlament und/oder Mitglieder des EuropäischenParlaments,
(3) Secretariat of the CPT,
(4) Landschaftsverband Rheinland,
(5) Poststelle des LG Düsseldorf,
(6) Poststelle des AG Geldern.
Dem Beklagten wird für den Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft oder die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt 2 Jahren angedroht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen L 2/3 und der Beklagte 1/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Unterlassung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,- Euro, wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.