1 O 418/09•Landgericht Kleve, 2016-03-23, 1 O 418/09
Full text
Landgericht Kleve — 1 O 418/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-23
Aktenzeichen: 1 O 418/09
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2016:0323.1O418.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5841,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2009 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger Schadenermittlungskosten i.H.v. 949,41 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.10.2009 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 667,06 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Dieses Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % der zu vollstreckenden Forderung vorläufig vollstreckbar.
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