4 O 144/16•Landgericht Kleve, 2017-02-07, 4 O 144/16
Landgericht Kleve, 2017-02-07, 4 O 144/16
4 O 144/16Cantonal CourtFeb 7, 2017
Regest
1. Kein Verbraucher ist, wer für den Betrieb seiner Fotovoltaikanlage ein Gewerbe nach der GewO angemeldet hat, den erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Versorgungsnetz einspeist, die Einspeisevergütungen als gewerbliche Einkünfte versteuert und darauf Umsatzsteuer abführt. 2. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff stimmt regelmäßig mit dem bürgerlich-rechtlichen überein.
Full text
Landgericht Kleve — 4 O 144/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-07
Aktenzeichen: 4 O 144/16
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0207.4O144.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: BGB a.F. § 495 Abs. 1; BGB § 13; BGB § 14; UStG § 2 Abs. 1; GewO § 14; EStG § 15
Leitsätze
Kein Verbraucher ist, wer für den Betrieb seiner Fotovoltaikanlage ein Gewerbe nach der GewO angemeldet hat, den erzeugten Strom ausschließlich ins öffentliche Versorgungsnetz einspeist, die
Einspeisevergütungen als gewerbliche Einkünfte versteuert und darauf Umsatzsteuer abführt.
Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff stimmt regelmäßig mit dem bürgerlich-rechtlichen überein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.