110 KLs 14/17•Landgericht Kleve, 2017-07-27, 110 KLs 14/17
Full text
Landgericht Kleve — 110 KLs 14/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-27
Aktenzeichen: 110 KLs 14/17
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2017:0727.110KLS14.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
- §§ 177 Abs.1, 3, 5 Nr. 1, 223 Abs. 1, 230, 22, 23, 52 StGB -
Der Angeklagte wird verurteilt, an die Nebenklägerin 4.088,88 € zu zahlen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens.
Die Adhäsionsentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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