203 Js 146/09•Landgericht Kleve, 2018-08-07, 203 Js 146/09
Full text
Landgericht Kleve — 203 Js 146/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-07
Aktenzeichen: 203 Js 146/09
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2018:0807.203JS146.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 9. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Kleve
Tenor
Die Angeklagten sind schuldig der Steuerhinterziehung in 100 Fällen, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 404 Fällen und des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.
Der Angeklagte S wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte Sch wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren 9 Monaten
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit das Verfahren eingestellt worden ist, trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten.
- §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2, 53 StGB, 370 Abs. 1 Nr. 1 AO -
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