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170 KLs 7/21•Landgericht Kleve, 2021-12-30, 170 KLs 7/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-30
Aktenzeichen: 170 KLs 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:1230.170KLS7.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 7. große Strafkammer - Jugendkammer als Jugendschutzkammer - des Landgerichts Kleve
Der Angeklagte ist schuldig des
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 19 Fällen,
des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall
sowie des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
5 Jahren
verurteilt.
Soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, trägt er die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin. Soweit er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist, hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.
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