2 S 22/90•Landgericht Krefeld, 1990-09-12, 2 S 22/90
Full text
Landgericht Krefeld — 2 S 22/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-09-12
Aktenzeichen: 2 S 22/90
ECLI: ECLI:DE:LGKR:1990:0912.2S22.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20.02.1990 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Nettetal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die
Klägerin 1.326,99 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.09.1989 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges haben beide Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
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