12 O 8/02•Landgericht Krefeld, 2002-06-06, 12 O 8/02
Full text
Landgericht Krefeld — 12 O 8/02 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-06
Aktenzeichen: 12 O 8/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0606.12O8.02.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen in Höhe von 84,49 EUR (165,24 DM) nebst Zinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2001 (Rechtshängigkeit).
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit die Klägerin auf Zahlung weiterer 27.699,12 EUR (54.174,77 DM) nebst Zinsen klagt.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte der Klägerin zum Ersatz sämtlicher weitergehender Schäden verpflichtet ist, die der Klägerin daraus erwachsen, daß das zum Bauvorhaben „Deponie C. “ gelieferte PBG-Granulat den Grenzwert von o,2 mh/l Blei im Eluat überstieg.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 21.397,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.o1.2002 (Rechtshängigkeit der Widerklage) zu zahlen.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben vorbehalten.
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