2 S 69/02•Landgericht Krefeld, 2003-03-26, 2 S 69/02
Full text
Landgericht Krefeld — 2 S 69/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-26
Aktenzeichen: 2 S 69/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:0326.2S69.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18. November 2002 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nach-gelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
Die Revision wird zugelassen.
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