1 S 32/07•Landgericht Krefeld, 2007-09-14, 1 S 32/07
Landgericht Krefeld, 2007-09-14, 1 S 32/07
1 S 32/07Cantonal CourtSep 14, 2007
Regest
Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
Full text
Landgericht Krefeld — 1 S 32/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-14
Aktenzeichen: 1 S 32/07
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0914.1S32.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 32 ZPO
Leitsätze
Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 1.500,00
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.