5 O 19/08•Landgericht Krefeld, 2009-11-27, 5 O 19/08
Full text
Landgericht Krefeld — 5 O 19/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-27
Aktenzeichen: 5 O 19/08
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1127.5O19.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 380.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2006, abzüglich am 19.09.2006 gezahlter 40.000 €, am 18.12.2006 gezahlter 20.000 € und am 15.01.2007 gezahlter 20.000 € und zuzüglich vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 5.278,04 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 96 %.
Dieses Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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