7 O 179/16•Landgericht Krefeld, 2017-07-05, 7 O 179/16
Full text
Landgericht Krefeld — 7 O 179/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 7 O 179/16
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0705.7O179.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 33.785,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2017 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs PKW EOS Sport & Style Blue Motion 2,0 TDI, FIN: XXX, und Zahlung eines Nutzungsersatzes in Höhe von 9.944,05 Euro zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziff. 1) bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 70% und die Klägerin zu 30%.
Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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