7 O 147/16•Landgericht Krefeld, 2017-07-19, 7 O 147/16
Full text
Landgericht Krefeld — 7 O 147/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 7 O 147/16
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0719.7O147.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs Audi Q5, FIN: XXX resultieren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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