5 O 150/17•Landgericht Krefeld, 2017-12-21, 5 O 150/17
Full text
Landgericht Krefeld — 5 O 150/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-21
Aktenzeichen: 5 O 150/17
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:1221.5O150.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 29.450,16 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2017 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges VW Passat Variant 2.0 TDI. mit der Fahrgestellnummer XXX zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte spätestens seit dem 18.02.2017 mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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