7 O 175/17•Landgericht Krefeld, 2018-02-07, 7 O 175/17
Full text
Landgericht Krefeld — 7 O 175/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-07
Aktenzeichen: 7 O 175/17
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2018:0207.7O175.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 06.10.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin werden den Verfügungsklägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungskläger können die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Verfügungsbeklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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