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22 KLs 57/19•Landgericht Krefeld, 2020-04-03, 22 KLs 57/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 22 KLs 57/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0403.22KLS57.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrug in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt im Umfang seiner Verurteilung die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen. Soweit er freigesprochen wurde, werden die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.
Angewendete Vorschriften: §§ 239a Abs. 1, 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4, 263a Abs. 1, 52 StGB
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