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3 O 373/19•Landgericht Krefeld, 2022-04-07, 3 O 373/19
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 3 O 373/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0407.3O373.19.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte zu 1) zahlt an den Kläger einen Betrag in Höhe von 65.000 €.
Durch Zahlung des Betrages zu Ziffer 1 sind sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Klägers gegen die Beklagten, sowie deren ärztliches und nichtärztliches Personal und alle etwaig in Betracht kommenden Gesamtschuldner aus den streitgegenständlichen Behandlungen im Hause der Beklagten zu 1) in den Jahren 0000 und 0000 endgültig abgegolten und erledigt, seien diese bekannt oder unbekannt, zukünftig oder gegenwärtig, in die Vergleichserwägung der Parteien eingeschlossen oder nicht.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 19 % und die Beklagten zu 81 %.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, diesen Vergleich durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht bis zum 28.04.2022 zu widerrufen.
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