6 O 459/01•Landgericht Mönchengladbach, 2004-06-08, 6 O 459/01
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 459/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-08
Aktenzeichen: 6 O 459/01
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0608.6O459.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu 1. einen Betrag von 80.350,00 € nebst 4% Zinsen seit dem 18.12.2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 1. zu 23%, der Kläger zu 2. zu 28% und der Beklagte zu 49%. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt der Beklagte zu 68%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen der Kläger zu 2. zu 33% und der Kläger zu 1. zu 22%. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selber.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger zu 1. und den Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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