7 O 116/05•Landgericht Mönchengladbach, 2005-11-10, 7 O 116/05
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 116/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: 7 O 116/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:1110.7O116.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 31.August 2005 wird zu Zif-fer 1. bestätigt.
Ziff. 2 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 31. August 2005 wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers zurückgewiesen.
Ziffer 3 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 31.August 2005 wird dahingehend ergänzt, dass der Verfügungskläger die Mehrkosten zu tragen hat, die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Vier-sen entstanden sind.
Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
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