Landgericht Mönchengladbach, 2006-08-09, 5 T 18/06

5 T 18/06Cantonal CourtAug 9, 2006

Full text

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 18/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-09

Aktenzeichen: 5 T 18/06

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0809.5T18.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Be-schwerde der Antragsgegnerin zu 11. wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 29. Dezember 2005 teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 20. Juni 2005 zu TOP 6 wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird der Antrag der Antragsteller vom 19.07.2005 zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tra-gen die Antragsteller zu 17 % und die Antragsgegner zu 83 %. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragssteller zu 17 % und die Antragsgegner zu 83 %. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Beschwerdewert: 116.575,- €.

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