Landgericht Mönchengladbach, 2009-12-04, 1 O 370/03

1 O 370/03Cantonal CourtDec 4, 2009

Full text

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 370/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-04

Aktenzeichen: 1 O 370/03

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:1204.1O370.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.522,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 27.030.06 € seit dem 16.10.2003 und aus 1.491,95 € seit dem 19.09.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Nebenintervention trägt zu ½ der Beklagte und zu ½ die Nebenintervenientin selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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