1 O 370/03•Landgericht Mönchengladbach, 2009-12-04, 1 O 370/03
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 370/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-04
Aktenzeichen: 1 O 370/03
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2009:1204.1O370.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.522,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 27.030.06 € seit dem 16.10.2003 und aus 1.491,95 € seit dem 19.09.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Nebenintervention trägt zu ½ der Beklagte und zu ½ die Nebenintervenientin selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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