Landgericht Mönchengladbach, 2010-03-23, 5 S 101/09

5 S 101/09Cantonal CourtMar 23, 2010

Full text

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 101/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 5 S 101/09

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2010:0323.5S101.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. August 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt – 10 C 312/08 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 416,00 € nebst Zin-sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. April 2005 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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