5 T 151/11•Landgericht Mönchengladbach, 2011-07-19, 5 T 151/11
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 151/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-19
Aktenzeichen: 5 T 151/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0719.5T151.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 22. März 2011 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die aus der Landeskasse an die Beteiligte zu 2. gezahlte Vergütung wird in Höhe von 5.544,00 € aus dem Vermögen der Betroffenen zurückgefordert und ist von dieser an die Landeskasse zu erstatten.
Kosten werden nicht erhoben.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 16.077,61 €
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