3 O 175/10•Landgericht Mönchengladbach, 2011-12-13, 3 O 175/10
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 175/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-13
Aktenzeichen: 3 O 175/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:1213.3O175.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.948,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 71 % und die Klägerin zu 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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