11 O 31/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 31/13
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 31/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: 11 O 31/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0927.11O31.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.428,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Januar 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 58 % und die Beklagte 42 %. Das Urteil ist für die Parteien vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.