1 O 308/09•Landgericht Mönchengladbach, 2015-03-02, 1 O 308/09
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 308/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 1 O 308/09
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0302.1O308.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1 Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 6.934,62 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen der Kläger und die Klägerin jeweils 34 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch 32 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch 32 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) tragen der Kläger und die Klägerin jeweils 25 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen der Kläger und die Klägerin jeweils 26 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) tragen der Kläger und die Klägerin jeweils 33 %.
Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei es für die Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar ist. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.