6 O 176/16•Landgericht Mönchengladbach, 2017-07-19, 6 O 176/16
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 176/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-19
Aktenzeichen: 6 O 176/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0719.6O176.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 8.980,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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