Landgericht Münster, 1992-08-27, 11 O 120/91

11 O 120/91Cantonal CourtAug 27, 1992

Full text

Landgericht Münster — 11 O 120/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-08-27

Aktenzeichen: 11 O 120/91

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1992:0827.11O120.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten schriftlichen Bürgschaft einer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder steuerbürgin zu gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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