Landgericht Münster, 2004-05-24, 2 O 768/03

2 O 768/03Cantonal CourtMay 24, 2004

Full text

Landgericht Münster — 2 O 768/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-24

Aktenzeichen: 2 O 768/03

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0524.2O768.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 4.896,03 € nebst 8 % Zinsen

über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2003 zu

zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die

Kläger ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig

vollstreckbar.

Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.