2 O 768/03•Landgericht Münster, 2004-05-24, 2 O 768/03
Full text
Landgericht Münster — 2 O 768/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: 2 O 768/03
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2004:0524.2O768.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 4.896,03 € nebst 8 % Zinsen
über dem Basiszinssatz seit dem 8.5.2003 zu
zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die
Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig
vollstreckbar.
Für die Beklagte ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.