25 O 171/06•Landgericht Münster, 2006-12-12, 25 O 171/06
Full text
Landgericht Münster — 25 O 171/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-12
Aktenzeichen: 25 O 171/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1212.25O171.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
es bei Vermeidung eines für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 25.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Werbung mittels E-mail zu betreiben und/oder ein solches Betreiben zu dulden, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Adressaten vor;
an den Kläger 189,00 € zu zahlen.
Die Beklage trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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