15 O 1/07•Landgericht Münster, 2007-04-19, 15 O 1/07
Full text
Landgericht Münster — 15 O 1/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-19
Aktenzeichen: 15 O 1/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0419.15O1.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Rechtsschutz für das beabsichtigte Klageverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. U aus N, aufgrund der von diesem angeblich begangenen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der fehlerhaften Zustellung des Rücktritts vom Erbvertrag des verstorbenen Vaters der Klägerin zu bewilligen, unter Berücksichtigung der von der Klägerin zu tragenden Selbstbeteiligung.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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