Landgericht Münster, 2007-06-01, 16 O 558/06

16 O 558/06Cantonal CourtJun 1, 2007

Full text

Landgericht Münster — 16 O 558/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-01

Aktenzeichen: 16 O 558/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2007:0601.16O558.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.226,49 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.460,41 € für die Zeit vom

19.08.2005 bis zum 28.01.2007, aus 14.141,59 € für die Zeit vom 29.01.2007

bis zum 15.04.2007 und aus 14.226,49 € seit dem 16.04.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche

weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, die der Versicherten C

aus Anlass des Reitunfalls vom 14.01.2005 auf der Anlage des Beklagten

künftig entstehen werden, soweit sie auf die Klägerin übergegangen sind oder

übergehen werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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