22 O 247/07•Landgericht Münster, 2008-02-07, 22 O 247/07
Full text
Landgericht Münster — 22 O 247/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 22 O 247/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0207.22O247.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd sich als „Männerarzt (CMI)“ zu bezeichnen und/oder bezeichnen zu lassen;
an den Kläger 189,00 € Aufwendungsersatz zu bezahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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