Landgericht Münster, 2010-04-26, 015 O 428/09

015 O 428/09Cantonal CourtApr 26, 2010

Full text

Landgericht Münster — 015 O 428/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-26

Aktenzeichen: 015 O 428/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0426.015O428.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der I und /oder dem zuständigen Serviceprovider in die Löschung der Internetdomain „u.com“ einzuwilligen und die hierzu erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,-- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Februar 2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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