102 O 17/10•Landgericht Münster, 2010-07-01, 102 O 17/10
Full text
Landgericht Münster — 102 O 17/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-01
Aktenzeichen: 102 O 17/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0701.102O17.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag i. H. v. 343.903,43 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 Prozent und der Beklagte zu 89 Prozent.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung (aus Ziff. 2) abwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 Prozent des gegen ihn (aus Ziff. 2) vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i. H. v. 110 Prozent des durch ihn jeweils zu vollstreckenden Betrags erbringt.
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