011 O 301/06•Landgericht Münster, 2010-08-17, 011 O 301/06
Full text
Landgericht Münster — 011 O 301/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: 011 O 301/06
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0817.011O301.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
46.389,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
37.617,94 Euro seit dem 05.09.2006 sowie
aus weiteren 8.771,81 Euro seit dem 29.07.2008
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12 %
und der Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den
Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund
des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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