014 O 359/10•Landgericht Münster, 2011-03-29, 014 O 359/10
Full text
Landgericht Münster — 014 O 359/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-29
Aktenzeichen: 014 O 359/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0329.014O359.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 103.694,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.04.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervenientin tragen die Klägerin 38 % und der Beklagte 62 %. Die Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin zu 38 % und die Streitverkündete zu 1. zu 62 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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