102 O 24/11•Landgericht Münster, 2011-07-28, 102 O 24/11
Full text
Landgericht Münster — 102 O 24/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: 102 O 24/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0728.102O24.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger EUR 4.406,46 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten tragen der Kläger zu 19% und das beklagte Land zu 81%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch das beklagte Land aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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