02 O 634/09•Landgericht Münster, 2011-12-19, 02 O 634/09
Full text
Landgericht Münster — 02 O 634/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-19
Aktenzeichen: 02 O 634/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1219.02O634.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Photovoltaikanlage des Klägers mit einer Leistung bis maximal 30 kW Modulleistung an den Hausanschluss des Grundstücks X, N, anzuschließen.
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Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Kläger statt am 30.11.2009 erst später mit einer Verzögerung von maximal 8 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung in Betrieb nehmen kann.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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