16 O 436/10•Landgericht Münster, 2013-06-12, 16 O 436/10
Full text
Landgericht Münster — 16 O 436/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-12
Aktenzeichen: 16 O 436/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0612.16O436.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Drittwiderbeklagte verurteilt, an die Beklagte 24.644,89 € zzgl. Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Beklagte selbst zu 2%.
Die weiteren außergerichtlichen Kosten der Beklagten und die Gerichtskosten tragen die Drittwiderbeklagte zu 11 %, zu 87 % die Klägerin.
Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt die Beklagte zu 14 %; im Übrigen tragen ihre außergerichtlichen Kosten die Klägerin, die Drittwiderbeklagte und der Streithelfer selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Drittwiderbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in ebensolcher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.