012 O 274/12•Landgericht Münster, 2013-12-20, 012 O 274/12
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Landgericht Münster — 012 O 274/12 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: 012 O 274/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:1220.012O274.12.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage ist hinsichtlich des Antrags zu 1 dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1 und der Beklagte zu 2 als Gesamtschuldner dazu verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden zu erstatten, die der Klägerin aufgrund der fehlerhaften Planung und Errichtung des Bauvorhabens U Gebäude x Pstraße 00-00, 00000 F, entstanden sind oder noch entstehen werden.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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